Neun Jahre Haft
Rentner nach tödlicher Attacke auf Ehefrau verurteilt

Nach dem Mord an seiner Ehefrau muss ein Rentner ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte ihn zu neun Jahren Haft. | Foto: Daniel Karmann/dpa
  • Nach dem Mord an seiner Ehefrau muss ein Rentner ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte ihn zu neun Jahren Haft.
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NÜRNBERG (dpa/lby/ak) – Ein 65‑jähriger Rentner aus Nürnberg muss für neun Jahre ins Gefängnis. Das Schwurgericht am Landgericht Nürnberg‑Fürth sah es als erwiesen an, dass er seine Ehefrau heimtückisch mit einem Küchenmesser erstochen hat. Die Richter werteten die Tat als Mord.

Nach Überzeugung des Gerichts konnte die Frau nicht mit einem Angriff rechnen. Sie sei arg‑ und wehrlos gewesen, als ihr Mann sie in einem Moment massiver emotionaler Überforderung angriff. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten zum Tatzeitpunkt eine verminderte Schuldfähigkeit. Die Tat sei ein „Affektdurchbruch“ gewesen, ausgelöst durch Verzweiflung.

In der Hauptverhandlung wurde deutlich, dass die Beziehung des Paares seit Jahren schwer belastet war. Der Mann berichtete von wiederholten Demütigungen und Untreue. Diese Erfahrungen hätten ihn in eine ausweglose Lage gebracht, so die Darstellung im Urteil. Trotz der festgestellten seelischen Ausnahmesituation blieb das Gericht bei einer langen Freiheitsstrafe. Die Schuldminderung wirkte sich lediglich auf das Strafmaß aus, nicht auf die grundsätzliche Bewertung der Tat.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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