Neue Denkmalpflegepreise
Historische Bauten bewahren unsere Geschichte

Das Haus von Gernot Hesselbarth in Lichtenfels wurde durch eine ebenso aufwändige wie vorbildliche Sanierung zum Juwel. Familie Hesselbarth wurde dafür dreifach prämiert. | Foto: Gernot Hesselbarth
  • Das Haus von Gernot Hesselbarth in Lichtenfels wurde durch eine ebenso aufwändige wie vorbildliche Sanierung zum Juwel. Familie Hesselbarth wurde dafür dreifach prämiert.
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OBERFRANKEN (pm/rr) – „Das gute Vorbild würdigen“ – das möchte der Bezirk Oberfranken mit seinen neu geschaffenen Denkmalpflegepreisen. Die Sanierung eines Baudenkmals oder eines sonstigen Gebäudes von geschichtlicher Relevanz kann mit einem Preisgeld von 5.000 Euro honoriert werden – pro Landkreis oder kreisfreier Stadt ist ein Preis vorgesehen. Vorschlagsberechtigt sind oberfränkische Landräte, Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und Mitglieder des Bezirkstags von Oberfranken.

„Es ist uns wichtig, historische Bausubstanz stärker in den Fokus zu rücken. Das Preisgeld soll den Besitzern von Gebäuden mit historischer oder städtebaulicher Bedeutung zeigen, dass wir ihr Engagement schätzen und ihr gutes Vorbild honorieren möchten“, sagt Bezirkstagspräsident Henry Schramm.

Die bis zu 13 Preise für die Bewahrung und Sanierung historischer Bausubstanz in Oberfranken werden künftig jährlich auf der Basis von Richtlinien vergeben, die der Bezirkstag in seiner Novembersitzung einstimmig verabschiedet hat.

Bezirksheimatpfleger Prof. Dr. Günter Dippold freut sich auf viele Vorschläge: „Markante historische Gebäude in unseren Orten sollen als wertvoller Teil unserer Geschichte wahrgenommen werden, im Sinne eines sichtbaren Erinnerns. Dazu sollen unsere neu geschaffenen Preise beitragen. Ich bin mir sicher, dass wir viele gute Vorschläge bekommen werden.“

Kriterien für die Verleihung der Preise sind die fachliche Qualität der Maßnahme, ein großer Einsatz durch die Eigentümer sowie die historische oder städtebauliche Bedeutung des Bauwerks. Die Sanierung auszuzeichnender Gebäude muss abgeschlossen sein, der Abschluss darf aber nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
Für die Auszeichnung kommen nur natürliche Personen in Frage. Städte, Vereine oder Kirchenstiftungen sind ausgeschlossen.

Wer ein Gebäude als geeignet für den Denkmalpflegepreis ansieht, kann sich mit seiner Anregung an die jeweiligen Landräte, Oberbürgermeister und Bezirkstagsmitglieder wenden. Diese können Vorschläge jeweils bis zum 31. März beim Bezirk einreichen, zusammen mit einer Fotodokumentation, einer Kosten- und Finanzierungsübersicht und einer Maßnahmenbeschreibung der Sanierung.

Die Jury, bestehend aus Vertretern des Bezirkstags, dem Direktor der Bezirksverwaltung, dem Bezirksheimatpfleger und einem Architekten, wird die Vorschläge im zweiten Quartal eines jeden Jahres bewerten.

Mit dem Preisgeld wird eine Erinnerungstafel übergeben, die an der Fassade der ausgezeichneten Gebäude angebracht werden soll.

Autor:

Roland Rosenbauer aus Forchheim

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