Panorama
Folgen für den deutschen Fußball
Bundeskartellamt schließt Verfahren zur 50+1-Regel ab
Bonn (dpa) - Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde jedoch Hinweise an die Bundesliga-Dachorganisation, um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können. Kartellamt: Mitbestimmung von Fans wichtig Voraussetzung für die 50+1-Regel sei, dass sie...