Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Beiträge zum Thema Bayerischer Verfassungsgerichtshof

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Initiatoren des Volksbegehrens «Mietenstopp» übergeben  einen Antrag mit 52.000 Unterschriften.  | Foto:  Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Urteil Mietenstopp
Update: Volksbegehren scheitert am Verfassungsgerichtshof!

Update:  (pm/nf) Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Zulassung des beantragten Volksbegehrens ,,6 Jahre Mietenstopp'" abgelehnt. Er teilt damit die Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung nicht gegeben sind. Innenminister Joachim Herrmann: ,,Dem Landesgesetzgeber fehlt für ein solches Gesetzgebungsvorhaben die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, die insoweit beim Bund liegt."...

  • Nürnberg
  • 16.07.20
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Bayerischer Verfassungsgerichtshof. | Foto:  picture alliance/dpa

Mieten für sechs Jahre einfrieren
Entscheidung über Mietenstopp-Begehren im Juli

REGION/MÜNCHEN (dpa/lby) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet am 16. Juli über die Zulassung des Mietenstopp-Volksbegehrens. Das gab der Präsident des Gerichtshofes Peter Küspert am Donnerstag in München nach einer mündlichen Verhandlung bekannt. Die Organisatoren des Volksbegehrens hatten mehr als 52.000 Unterschriften gesammelt. Sie fordern, dass in 162 bayerischen Städten und Gemeinden die Mieten für sechs Jahre eingefroren werden. Das Innenministerium hatte das Volksbegehren...

  • Nürnberg
  • 18.06.20
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Am 6. März 2020 haben die Initiatoren beim Bayerischen Innenministerium den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens #6 Jahre Mietenstopp eingereicht, das auf den Erlass eines Gesetzes zur Begrenzung der Miethöhe in Bayern gerichtet ist. | Foto: © Stockfotos-MG/stock.adobe.com

Wer hat die Gesetzgebungsbefugnis?
Volksbegehren #6 Jahre Mietenstopp: Bayerischer Verfassungsgerichtshof trifft jetzt die Entscheidung

REGION (pm/nf) - Das Bayerische Innenministerium hat das beantragte Volksbegehren #6 Jahre Mietenstopp dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben. Dem Landesgesetzgeber fehlt für ein solches Gesetzgebungsvorhaben die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, die insoweit beim Bund liegt.  Am 6. März 2020 haben die Initiatoren beim Bayerischen...

  • Nürnberg
  • 17.04.20
Panorama
Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nach der Bayerischen Verfassung nicht gegeben. | Foto: ©sulupress/Fotolia.com

Bayerisches Innenministerium legt Volksbegehren ,,Nein zu CETA!" dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor

REGION (pm/nf) - Das bayerische Innenministerium legte heute (23. November 2016) das beantragte Volksbegehren „Nein zu CETA!“ dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor. Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nach der Bayerischen Verfassung nicht gegeben. Die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat zu verpflichten, gegen das Zustimmungsgesetz zu CETA zu stimmen, lässt die Bayerische Verfassung nicht zu....

  • Nürnberg
  • 23.11.16
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