Bestellpraxis

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Ratgeber
Fotomontage: © M. Schuppich - Fotolia

Ausfallhonorar für den Arzt?

MÜNCHEN (vzb) - Ob ein Patient, der einen Arzttermin verpasst hat, ein Ausfallhonorar zahlen muss, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt und hängt vom Einzelfall ab. Bei einer Bestellpraxis und einer zeitaufwändigen Behandlung kann ein Ausfallhonorar anfallen; der Arzt ist jedoch verpflichtet, den entstandenen Schaden gering zu halten. So kann er in dieser Zeit möglicherweise andere Patienten behandeln oder Verwaltungsaufgaben erledigen. Kann er die Zeit auf diese Weise nicht nutzen...

  • Nürnberg
  • 05.02.15
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