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Panorama
Bürger sind verpflichtet, ihren Müll zu trennen - dazu gehört auch, dass Elektroschrott weder in den Restmüll noch in die gelbe Tonne oder den gelben Sack gehört.  | Foto: Maurizio Gambarini/dpa/Symbolbild

Recycling von Altgeräten ++ Ausnahmen
Discounter und Supermärkte müssen Elektroschrott annehmen!

BERLIN (dpa) - Verbraucher können alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys künftig auch in Discountern und Supermärkten abgeben. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die Läden selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen. Die neuen Regeln treten im Januar 2022 in Kraft. Geschäfte müssen kleine Geräte wie den ausgedienten Taschenrechner oder eine Powerbank...

  • Nürnberg
  • 07.05.21
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