Ratgeber
Aktuell: Kündigung wegen Steuerhinterziehung
REGION (pm/nf) - Wer durch eine gesetzwidrige Abrechnungspraxis Steuern hinterzieht, muss mit seiner Kündigung rechnen. Das gilt auch dann, wenn der Vorgesetzte diese Abrechnungspraxis vorgeschlagen hat und gutheißt. Über eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel vom 7. Januar 2014 (AZ: 2 Ca 1793 a/13) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Frau arbeitete als Reinigungskraft, Vorarbeiterin und Objektleiterin bei einem...