Silvester Kleiner Waffenschein

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Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg weist auf Beschränkungen für Feuerwerkskörper und Fahrzeugverkehr an Silvester, 31. Dezember 2016, hin. | Foto: Stadt Nürnberg
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Silvester: Diese Beschränkungen für Feuerwerkskörper gibt es in Nürnberg

NÜRNBERG (pm/nf) - Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg weist auf Beschränkungen für Feuerwerkskörper und Fahrzeugverkehr an Silvester, 31. Dezember 2016, hin – auf der Burg dürfen schon seit 2001 keine Silvesterraketen oder Böller abgebrannt werden. Das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern unterliegt folgenden Beschränkungen: An Silvester dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer oder ein Zulassungszeichen mit...

  • Nürnberg
  • 29.12.16
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