Wichtige Infos
Feuerwerkskörper an Silvester
FÜRTH (pm/ak) – Die Stadt Fürth weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper) nach Paragraph 23 Absatz 2 der Ersten Sprengstoffverordnung nur am 31. Dezember und am 1. Januar eines jeden Jahres gestattet ist (diese Einschränkung gilt nicht für Inhaber einsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine). In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder...