Sportschützen

Beiträge zum Thema Sportschützen

Panorama
Noch bis Juli 2018 können unberechtigte Besitzer ihre Waffen bei der zuständigen Behörde abgeben, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Symbolfoto: © Wellnhofer Designs / Fotolia.com

Waffengesetz verschärft – Amnestie für unberechtigte Besitzer

LANDKREIS (pm/mue) - Das Waffengesetz hat sich geändert: Seit dem 6. Juli 2017 gelten strengere Aufbewahrungsvorschriften. Darauf weist das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hin. Erlaubnispflichtige Waffen und Munition sind demnach künftig mindestens in speziellen Sicherheitsbehältnissen aufzubewahren, welche die Norm DIN/ EN 1143-1 Widerstandsgrad „0“ oder höher erfüllen müssen und deutlich schwieriger aufzubrechen sind. Um jedoch insbesondere Jäger und Sportschützen vor übermäßigen finanziellen...

  • Erlangen
  • 18.08.17
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.