Menschenhandel
Kunden geht's bald ans Leder
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BERLIN (dpa/mue) - Menschenhandel soll in Deutschland künftig besser verfolgt und härter bestraft werden.
Ein entsprechender Entwurf, mit dem sich das Bundeskabinett befassen will, nimmt Täter ins Visier, die andere Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken. Belangt werden sollen künftig aber auch Kunden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen. Das ist bislang nur bei Freiern der Fall, die für sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen – künftig könnte es beispielsweise auch private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios betreffen. «Wir werden Strafbarkeitslücken schließen und dabei insbesondere auch die Nachfrageseite in den Blick nehmen», so Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Wer «moderne Sklaverei» ausnutze, indem er wissentlich entsprechende Leistungen in Anspruch nimmt, dürfe nicht straffrei davonkommen.
Erhöht werden soll zudem der Strafrahmen. Aktuell sieht dieser für Menschenhandel eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen – etwa wenn Gewalt, Entführung oder bandenmäßiges Handeln nachgewiesen wird oder das Opfer minderjährig ist – sind jetzt schon bis zu zehn Jahre Haft möglich. Laut Entwurf soll bei einer Verurteilung wegen Menschenhandels künftig generell eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich sein.
Vergehen der Opfer nicht immer verfolgen
Einfacher wird es durch die geplante Reform außerdem für die Staatsanwaltschaft, von der Verfolgung einer rechtswidrigen Tat abzusehen, die ein Opfer von Menschenhandel aufgrund seiner Zwangslage begangen hat. Voraussetzung für die Einstellung ist aber laut Entwurf, dass «nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist». Ist die Klage bereits erhoben, so soll das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen können.
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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