Streit um Leitungswasser
Italiens höchstes Gericht stärkt Entscheidungsspielraum der Hotels

Schenken sie ein, oder schenken sie nicht ein? Das war hier die Frage. (Illustration) | Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
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Rom (dpa/ak) – Ein Glas Leitungswasser zum Abendessen – mehr verlangte eine Urlauberin in einem Fünf-Sterne-Hotel in den Dolomiten nicht. Doch aus der Bitte, gestellt an Weihnachten 2019 in einem Haus in Corvara in Badia, entwickelte sich ein jahrelanger Rechtsstreit. Nun hat der Kassationsgerichtshof in Rom den Fall endgültig entschieden: Hotels und Restaurants sind nicht verpflichtet, ihren Gästen Wasser aus dem Hahn auszuschenken.

Die Frau hatte über die Feiertage ein Halbpensionspaket gebucht, Getränke waren darin nicht enthalten. Mehrfach bat sie beim Abendessen um Leitungswasser und soll laut italienischen Medien sogar angeboten haben, für den Service zu zahlen. Das Hotel blieb jedoch bei seiner Linie und servierte ausschließlich Mineralwasser in Flaschen – zum Preis von rund sieben Euro.

Die Urlauberin zog daraufhin vor Gericht. Trinkwasser sei ein Grundrecht, argumentierte sie nach Angaben der Nachrichtenagentur Ansa, und forderte rund 2700 Euro Entschädigung für zusätzliche Kosten und persönliche Unannehmlichkeiten. Doch weder die erste noch die zweite Instanz folgten ihrer Sicht.

Das oberste Gericht bestätigte nun die bisherigen Urteile. Es gebe im italienischen Recht keine Vorschrift, die gastronomische Betriebe dazu verpflichte, Leitungswasser auszuschenken. Ob ein Gast Wasser aus dem Hahn erhält, liege allein im Ermessen des jeweiligen Hauses. Entschädigungsansprüche schlossen die Richter damit aus.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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