Nur wenige Frauen nutzen Recht auf Lohngleichheit
Gutachten: Nur ein Drittel kennt das Entgelttransparenzgesetz

Der Posten Gesamtbrutto ist auf einer Lohnabrechnung zu sehen. | Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
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BERLIN (dpa) - Nur wenige Beschäftigte haben ihre Rechte aus dem Entgelttransparenzgesetz für mehr Lohngleichheit bei Frauen und Männern genutzt. Das zeigt ein Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Über die Expertise zur Überprüfung des Gesetzes soll laut Familienministerium heute im Bundeskabinett beraten werden. Durch das Gesetz können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Auskunft darüber verlangen, was andere Beschäftigte verdienen und so ihre Bezahlung mit den Kollegen des anderen Geschlechts vergleichen.

«Zwei Drittel kennen ihre Rechte nicht»

Dem Gutachten zufolge hat die Mehrheit der Beschäftigten weder eine Auskunft verlangt noch plant sie, dies in absehbarer Zukunft zu tun. «Konkret geben 4 Prozent der Beschäftigten an, eine Auskunftsanfrage gestellt zu haben», schrieben die Autoren des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung der Universität Tübingen.

Zwar kennen demnach rund 86 Prozent der befragten Verantwortlichen in Betrieben und Dienststellen den individuellen Auskunftsanspruch zur Überprüfung von Entgeltgleichheit. Auch die Mehrheit der Personal- und Betriebsräte wisse Bescheid. «Trotzdem zeigen die Ergebnisse, dass Betriebe und Dienststellen den Auskunftsanspruch den Beschäftigten nicht aktiv kommunizieren», heißt es im Gutachten. Nur ein Drittel der Beschäftigten wisse, dass sie einen Auskunftsanspruch hätten.

«Zwei Drittel kennen ihre Rechte nicht», stellen die Gutachter fest. «Unter dem anderen Drittel sehen manche keinen Mehrwert in einer Auskunft, oder sie fürchten, dass ein Auskunftsersuchen von ihren Vorgesetzten negativ bewertet werden könnte.»

Frauen verdienen weniger

Das Gesetz war Juli 2017 in Kraft getreten. Es sollte zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots beitragen - also zur gleichen Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit zwischen den Geschlechtern. Der individuellen Auskunftsanspruch besteht für Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten.

Frauen verdienten in Deutschland laut Statistischem Bundesamt 2022 im Schnitt 18 Prozent weniger pro Stunde als Männer - auch weil Frauen oft in niedriger bezahlten Berufen und in Teilzeit arbeiten. Bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie verdienten Arbeitnehmerinnen im Mittel pro Stunde 7 Prozent weniger als Männer.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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