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Polizei stellt E-Scooter sicher

ERLANGEN (pm/mue) - Sowohl ein 52-jähriger Erlanger als auch ein 23-jähriger junger Mann waren dieser Tage mit so genannten „E-Scootern“ unterwegs. Im Stadtgebiet Erlangen wurden beide von der Polizei einer Kontrolle unterzogen.

Wie die Polizeiinspektion Erlangen-Stadt mitteilt, handelte es sich bei beiden Rollern um Fahrzeuge, für die keine allgemeine Betriebserlaubnis ausgegeben wurde; die Scooter entsprachen somit nicht den gesetzlichen Vorschriften der so genannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Beide Roller wurden noch vor Ort sichergestellt und ihre Fahrer müssen sich jetzt unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

Die Erlanger Polizei weist aus diesem Anlass nochmals darauf hin, dass das Fahren auf öffentlichen Straßen mit den Neuartigen Fahrzeugen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. So muss dann für einen Elektroroller eine allgemeine Betriebserlaubnis vorhanden sein – gerade bei billigen Rollern aus den Bau- oder Elektromärkten sei dies oft leider nicht der Fall. Des weiteren muss der Roller versichert werden (kleine Plakette), und der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Zudem gelten bei dieser Art von Fahrzeugen nach wie vor die gesetzlichen Vorgaben für das Führen von Kraftfahrzeugen. Somit ist das Führen eines solchen Fahrzeugs unter Drogen- oder Alkoholeinfluss verboten, und es gelten die gleichen Grenzwerte wie beispielsweise für Pkw-Fahrer.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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