Falschparker verliert Schein

REGION - Parkt ein Autofahrer „oft und hartnäckig“ falsch (hier hatte ein 53-jähriger Mann innerhalb von 6 Jahren 117 „bemerkte“ Parkverstöße begangen - insbesondere für das Parken ohne Parkschein, auf Behindertenparkplätzen oder im Halteverbot kassierte er regelmäßig Knöllchen), so kann er seinen Führerschein verlieren. Auf jeden Fall müsse er ein Gutachten auf Basis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung vorlegen, „um seine Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu belegen“. (VwG des Saarlandes, 10 K 487/11).

Autor:

Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg

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