Gesetzesänderungen beim BAföG
Mehr Geld für Schüler und Azubis

Foto: Gerd Altmann (pixabay)

FORCHHEIM (lra/rr) – Sowohl im Schüler-BAföG als auch bei der Aufstiegsfortbildung (AFBG/“Meister-BAföG“) treten zum 1. August Gesetzesänderungen in Kraft, die sich auf die Förderungshöhe und deren Modalitäten beziehen.

Die Gesetzesänderung bringt mehrere Neuerungen mit sich:
Die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss von 100 Prozent ausgebaut. Vorher waren es 40 Prozent Zuschuss und 60 Prozent Darlehen. Der Zuschussanteil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 auf 50 Prozent erhöht.
Der Darlehenserlass bei bestandener Fortbildung steigt von 40 auf 50 Prozent.

Bei Unternehmensgründung bzw. –übernahme und dauerhafter Neubeschäftigung mindestens eines Azubis bzw. eines Vollzeitbeschäftigten erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld (Auskünfte erteilt die KfW-Bank).

Die Antragsunterlagen und Infos zum BAföG gibt es auf der Website www.bafög.de. Die Antragsunterlagen und Infos zum AFBG unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

Auf Grund der aktuellen Umstände ist es nicht möglich, persönliche Termine zu vereinbaren. Weitere Informationen erteilt das Amt für Ausbildungsförderung des Landratsamtes Forchheim unter der Nummer 09191/86-2403.

Autor:

Roland Rosenbauer aus Forchheim

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