Am 16. und 17. September
Alle Infos zum Fürther Grafflmarkt

Hier gibt es alle Infos rund um den Fürther Grafflmarkt.  Foto: ak (Symbolfoto)
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FÜRTH (pm/ak) – Liebhaber skurriler Einrichtungsgegenstände und Trödel kommen am Freitag, 16., und Samstag, 17. September, auf ihre Kosten, wenn der Grafflmarkt zum Bummel in die Altstadt lockt.

Gefeilscht werden kann auf folgenden Straßen und Plätzen: Gustavstraße (zwischen Kannengießerhof und Anwesen Gustavstraße 58), Waagplatz, Waagstraße (mit Ausnahme des Bereichs zwischen dem Anwesen Waagstraße 4 und Gustavstraße), Kirchenplatz, Königstraße (zwischen Markgrafengasse und Anwesen Königstraße 76), Geleitsgasse, Löwenplatz, Lilienstraße und Marktplatz („Grüner Markt“). Die Platzgebühren in den freibelegbaren Bereichen (Geleitsgasse, Lilienstraße und Löwenplatz) werden am Freitag und Samstag durch städtisches Personal vor Ort in bar kassiert. Die täglichen Gebühren betragen 5,50 Euro pro beanspruchtem Quadratmeter Verkaufsfläche.

In den freibelegbaren Bereichen gilt das Prinzip der Selbstreservierung. Die Stadt Fürth nimmt hier keine Platzvergaben oder –zuteilungen vor. Die zur Verfügung stehenden Verkaufsflächen werden voraussichtlich am Tag vor dem Grafflmarkt vormittags von Mitarbeitern des Marktamtes markiert. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich die Markierungen gültig sind, für die das offizielle Klebeband der Stadt Fürth (weißes Band mit aufgedrucktem Kleeblatt und Schriftzug „Stadt Fürth“) verwendet wurde. Alle anderen Markierungen haben keine Gültigkeit und werden von den städtischen Mitarbeitern entfernt.

Der Kirchenplatz ist als Kindergrafflfläche ausschließlich für Kinder (bis maximal 14 Jahre) reserviert. Hier ist nur der ebenerdige Verkauf von kindertypischen Artikeln gestattet. Aufgebaute Stände sind nicht erlaubt. Am Freitag, 16. September, sind die Gustavstraße, der Marktplatz sowie Waagstraße und –platz ab 8 Uhr gesperrt, der weitere Veranstaltungsbereich ab 12 Uhr. Danach dürfen nur noch Graffler, die im Besitz einer – über den Online-Vorverkauf erhältlichen – Platzkarte sind, bis 14 Uhr zum Entladen ihrer Fahrzeuge in das Grafflmarktgelände einfahren. Anlieger dürfen das Grafflmarktgebiet befahren, wenn sie im Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung sind, die im Straßenverkehrsamt per Mail an bewohnerparken@fuerth.de bzw. telefonisch 974-2253 beantragt werden kann.

Die Stadt Fürth weist darauf hin, dass während der Grafflmärkte selbstverständlich alle allgemeinen Verkehrs- und Parkregeln weitergelten. Insbesondere die Bereiche rund um den Markt werden von der Polizei verstärkt überwacht. Die Verkaufsstände müssen am Grafflmarkt-Samstag um 16.30 Uhr geräumt sein. Verkaufsgüter, Standeinrichtungen, Tapeziertische usw., die sich am Freitag, 16. September, vor 12 Uhr im Platzkartenbereich bzw. am Samstag, 17. September, nach 16.30 Uhr noch im gesamten Grafflmarkt-Gebiet befinden, werden gegebenenfalls durch die Stadt Fürth beseitigt und entsorgt. Aus gegebenem Anlass muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Aufbau- (freitags von 12 bis 14 Uhr) und Abbauzeiten (samstags von zirka 15 bis 16.30 Uhr) zwingend einzuhalten sind. Insbesondere in der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) werden aus Lärmschutzgründen und zum Schutz der Anwohnerschaft keine Auf-, Ab- oder Umbauarbeiten geduldet.

Ferner weist die Stadt Fürth darauf hin, dass die im Vorverkauf zugeteilten Standplatzgrößen (drei mal ein Meter bzw. drei mal zwei Meter) grundsätzlich einzuhalten sind. Werden Stände über die Platzkartengröße hinaus aufgebaut, muss entweder zurückgebaut oder entsprechend der Zusatzfläche nachbezahlt werden – sofern sicherheitsrelevante Belange nicht entgegenstehen. Dies wird an beiden Markttagen vor Ort überprüft und bei Bedarf nach Maßgabe zusätzlich kassiert (5,50 Euro pro Quadratmeter, maximal bis zu der in der Grafflmarkt-Verordnung festgesetzten Höchstgrenze von zwölf Quadratmetern). Flächen, die aus veranstaltungs- bzw. ordnungsrechtlichen Gründen zwingend freizuhalten sind, bleiben hiervon unberührt und müssen zurückgebaut werden. Die Marktteilnehmer werden um entsprechende Beachtung gebeten. Der Verkauf für Trödelware ist am Freitag, 16. September, von 16 bis 22 Uhr sowie am Samstag, 17. September, von 8 bis 16 Uhr gestattet.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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