Abstellkonzept für E-Scooter
Nur hier darf künftig geparkt werden
- Die E-Roller Abstellflächen sind durch das Piktogramm eindeutig erkennbar.
- Foto: Stadt Fürth, Tiefbauamt
- hochgeladen von Arthur Kreklau
FÜRTH (pm/ak) – E-Scooter gehören in Fürth seit mehreren Jahren zum gewohnten Stadtbild und sind ein fester Bestandteil der urbanen Mobilität. Doch das ungeordnete Abstellen von Leih-E-Scootern auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, auf öffentlichen Plätzen oder vor Denkmälern stellt ein erhebliches Ärgernis dar. „Es beeinträchtigt nicht nur das Stadtbild, sondern vor allem die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums“, betont Oberbürgermeister Thomas Jung.
Um dem entgegenzuwirken, hat der Stadtrat beschlossen, im Kernbereich des Stadtgebiets (Bereich A: Innenstadt, Südstadt sowie Teile des westlichen Stadtgebiets – siehe Anhang) den ersten Baustein eines neuen Abstellkonzepts umzusetzen. Dieses sieht die Einrichtung ausgewiesener Sammelparkplätze für E-Scooter vor.
„Wir freuen uns sehr, dass wir nun die ersten 26 von insgesamt knapp 100 Sammelparkplätzen markieren und beschildern können. Die Markierungsarbeiten sollen bis Herbst abgeschlossen sein“, erklärt Stadtbaurätin Christine Lippert.
Die Stadtverwaltung appelliert bereits jetzt an alle E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer, ihre Fahrzeuge ausschließlich innerhalb der gekennzeichneten Flächen abzustellen. Diese sind durch eine weiße Bodenmarkierung, ein E-Scooter-Piktogramm innerhalb der Parkfläche sowie ein entsprechendes Hinweisschild deutlich erkennbar.
Ab Herbst wird das Ausleihen und Abstellen von E-Scootern im Kernbereich (A) nur noch auf diesen markierten Flächen möglich sein. Außerhalb dieser Zonen kann der Ausleihvorgang nicht mehr abgeschlossen werden – die Ausleihgebühr läuft in diesem Fall weiter.
Im neuen Jahr wird das Sammelparkplatzkonzept auf weitere Teile des Stadtgebiets (Bereich B) ausgeweitet. Außerhalb der Bereiche A und B bleibt das sogenannte Freefloating weiterhin erlaubt – mit Ausnahme von Grünanlagen.
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