Verbotene Zutat: Bier darf nicht mit Liebe gebraut werden

So schnell kann es mit der ,,Liebe" vorbei sein. Als ,,Zutat" ist sie nicht erlaubt. | Foto: oh/bierbier.org
  • So schnell kann es mit der ,,Liebe" vorbei sein. Als ,,Zutat" ist sie nicht erlaubt.
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Ordnungsamt will ,,Liebe" als Zutat im Bier verbieten

REGION (pm/nf) - Nachdem Berliner Behörden sich schon im Sommer 2012 erfolglos anschickten, die Zutat „Liebe“ zu verbieten, unternehmen ihre Leipziger Kollegen zwei Jahre später den nächsten Versuch. Die Erkenntnis, dass die für den German Design Award 2015 nominierte Firma ,,Waren des täglichen Bedarfs” - außer den üblichen Zutaten Hopfen, Malz und Wasser- Bier zusätzlich mit ,,Liebe” herstellt, führte offenbar nicht zu Entzücken, sondern vielmehr zu Bestrafungsdurst – so zumindest bei den Damen und Herren von der zuständigen Lebensmittelaufsichtsbehörde.
Nachdem sich Stadträtin Christine Keil vor zwei Jahren nach zahlreichen Medienberichten öffentlich „bei der Liebe geschlagen gegeben hat“, holen die Ämter zum zweiten Schlag aus.

Bei einer Stichprobe, die im Leipziger „Südplatzspäti“ entnommen wurde, beanstanden die Veterinäre erneut die “Liebe”. Laut LMKV (Lebensmittelkennzeichnungsverordnung) darf diese nicht in zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln auftauchen, denn bei dieser handle es sich „[...] nicht um eine Zutat im lebensrechtlichen Sinne“. Wo Zusatzstoffe und „E“s auf der Speisekarte stehen, schmeckt ,,Liebe” den Behörden offenbar ganz und gar nicht.
In einer Stellungnahme hinterfragte der Geschäftsführer von Waren des täglichen Bedarfs, Stephan Alutis, ob die Lebensmittelaufsicht überhaupt geeignete Testverfahren zum (Nicht-)Nachweis von Liebe im Produkt eingesetzt habe und kündigt an: ,,Wir werden dafür kämpfen, dass wir unser Bier weiterhin mit Liebe herstellen dürfen!“.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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