Neuer Self-Service-Terminal für biometrische Fotos im Landratsamt
Alte Führerscheine: Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihren ,,grauen Lappen" umtauschen

Landrat Armin Kroder mit dem neuesten Helfer der Führerscheinstelle: Kunden können an dem Automaten allein biometrische Fotos für ihren Führerschein machen lassen. | Foto: : I. Bitzigeio
  • Landrat Armin Kroder mit dem neuesten Helfer der Führerscheinstelle: Kunden können an dem Automaten allein biometrische Fotos für ihren Führerschein machen lassen.
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NÜRNBERGER LAND (lra/nf) – Wer im Landratsamt einen Führerschein beantragen möchte, kann das dafür nötige biometrische Foto ab sofort an einem Automaten einen Gang weiter erstellen und sofort ins System einspeisen lassen. Der digitale Helfer kommt genau richtig: Bis 2033 muss die Fahrerlaubnisbehörde den Umtausch von schätzungsweise 140.000 Führerscheinen bewältigen – wer seinen Führerschein vor 2013 bekommen hat, muss Fristen einhalten.

Für den Führerschein braucht man unter anderem ein biometrisches Passbild. Das gibt es ab jetzt mit viel weniger Aufwand als vorher: Wenige Meter neben den Räumen der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt steht seit einer Woche ein Self-Service-Terminal mit Kamera, Touchscreen und Sprachfunktion. Man stellt sich auf die Markierungen auf dem Fußboden und gibt sein Geburtsdatum ein, das wie ein Benutzername einfach dafür sorgt, dass das Personal in der Führerscheinstelle das Foto einem Antrag zuordnen kann. Dann gibt der Apparat der Bundesdruckerei via Bildschirm und Sprachausgabe Hinweise, wie man sich hinstellen und wohin man schauen soll. Die Kamera mutet an wie ein einfacher Spiegel mit einem LED-Licht-Rahmen. Der Automat nimmt mehrere Fotos auf und überprüft sofort, ob die Aufnahmen den Anforderungen an ein biometrisches Passbild entsprechen. Wenn der Pony in die Augen fällt, die Kopfbedeckung nicht zulässig ist oder jemand eine Grimasse zieht, kann das Foto nicht an die Führerscheinstelle weitergeschickt werden. Passt alles, kann man das Passbild ins System einspeisen lassen, wo es dann für 96 Stunden gespeichert wird. Außerdem kann man auf dem Touchscreen auch unterschreiben – damit entfällt das lästige Einscannen der Signatur, die es für den Führerschein ebenfalls braucht. Anschließend beantragt man ganz normal seinen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde. Das Foto am Automaten kostet 7 Euro, die nachher auf die Gebühr für den Führerschein aufgerechnet werden.

Die Fotos können weder ausgedruckt noch digital mit nach Hause genommen werden, denn das Landratsamt möchte klassischen Fotografen keine Konkurrenz machen. Landrat Armin Kroder testete den neuen Helfer des Sachgebietes 34 und befand ihn für sehr benutzerfreundlich: „Das hier ist mal ein Top-Beispiel für gelungene Digitalisierung. Das erspart sowohl den Kunden der Fahrerlaubnisbehörde als auch dem Personal Zeit-, Kosten- und Materialaufwand.“
Die Aufwandsersparnis ist der Fahrerlaubnisbehörde sehr willkommen: Der Umtausch der alten „rosanen“ und „grauen“ Führerscheine steht an, außerdem der aller vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine. Insgesamt sind 160.000 Alt-Führerscheine in der Datenbank des Landkreises gespeichert, die bis 2033 grundsätzlich umgetauscht werden müssen. Generell gilt: Wer vor 1953 geboren wurde, hat bis 2033 Zeit, den Umtausch vorzunehmen, alle anderen haben individuelle Fristen zu beachten.
Die Fristen für Besitzer der rosanen oder grauen Führerscheine ergeben sich aus deren Geburtsjahr: Wer vor 1953 geboren wurde, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch, die Jahrgänge 1953-58 bis zum 19. Januar 2022, die Jahrgänge 1959-64 bis Januar 2023, die Jahrgänge 1965-70 bis Januar 2024. Wer 1971 oder später geboren wurde, muss seinen rosanen oder grauen Führerschein bis 2025 umgetauscht haben.
Wer einen Kartenführerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ebenfalls umtauschen. Hier bestimmt nicht das Geburtsjahr die Frist, sondern das Datum, zu dem der Führerschein ausgestellt wurde: Bekam man ihn in den Jahren 1999-2001, muss er bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden, in den Jahren 2002-2004 bis Januar 2027, 2005-2007 steht 2028 an. Wer ihn im Jahr 2008 ausstellen ließ, muss ihn bis Januar 2029 umtauschen, eine Ausstellung im Jahr 2009 bedeutet Umtausch bis 2030, im Jahr 2010 bis 2031, 2011 bis 2032, und wer seine Fahrerlaubnis zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt bekam, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Den Antrag auf Umtausch des Führerscheins kann man entweder bei der Wohnsitzgemeinde oder beim Landratsamt einreichen, der Antragsvordruck findet sich hier: https://landkreis.nuernberger-land.de/fileadmin/PDF-Dateien/fahrerlaubnis/AntragNeuausstellung.pdf.
Mit dem Antrag muss man ein Ausweisdokument – Personalausweis oder Reisepass –, den alten Führerschein und das besagte biometrische Lichtbild einreichen, das man ab jetzt bequem am Self-Service-Terminal erstellen kann. Die Kosten für den Umtausch betragen 24 Euro. Weitere Auskünfte erteilt die Führerscheinstelle unter 09123/950-6364 oder fuehrerschein@nuernberger-land.de.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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