Projekt in der Probephase
Erste Fahrradstraße in Schwabach eröffnet!

Freuen sich über Schwabachs erste Fahrradstraße (v.l.) Lutz Pfüller, Knut Engelbrecht, Ricus Kerckhoff und der Leiter des Ordnungsamtes, Michael Schoplocher. | Foto: Stadt Schwabach
  • Freuen sich über Schwabachs erste Fahrradstraße (v.l.) Lutz Pfüller, Knut Engelbrecht, Ricus Kerckhoff und der Leiter des Ordnungsamtes, Michael Schoplocher.
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SCHWABACH (pm/vs) - Weil Die Straße „Am Siechweiher“ häufig von Radlern genutzt wird, um vom Schwabacher Westen in die Innenstadt zu kommen, ist sie nun als erste sogenannte Fahrradstraße in der Goldschlägerstadt ausgewiesen worden.

Mit der Ausweisung der Straße und dem Aufstellen entsprechener Verkehrszeichen zwischen Jahnstraße und B466 als Fahrradstraße gelten absofort die neuen Regeln. Der Vorrang für den Radverkehr war eine Idee aus der Bürgerversammlung „Gesamtstadt“.
Stadtrechtsrat und Umweltreferent Knut Engelbrecht erläutert: „Für eine zukunftsfähige Verkehrspolitik müssen wir uns Gedanken über die sinnvolle Raumaufteilung zwischen Kraftfahrzeugen, Radlern und Fußgängern machen. Eine Fahrradstraße ist dazu eine gute und sinnvolle Möglichkeit.“ „Bei guten Erfahrungen kann die Fahrradstraße im künftigen Mobilitätskonzept in Schwabach eine wichtige Rolle spielen“, ist auch Stadtbaurat Ricus Kerckhoff überzeugt. „Wir werden die Fahrradstraße ein Jahr lang als Pilotprojekt testen“, erklärt Bürgermeister Dr. Thomas Donhauser. Anschließend werden die Erfahrungen zusammengefasst und fließen in künftige Verkehrsplanungen ein.

Neue Verkehrsregeln

Die Verkehrsregeln einer Fahrradstraße fasst Lutz Pfüller, Sachgebietsleiter Straßenverkehr der Stadt Schwabach, zusammen:
• Fahrradstraßen sind für Kraftfahrzeuge gesperrt. Autos, Motorräder und Lastwagen dürfen dort nicht fahren. Ausnahmen gelten hier durch ein Zusatzschild für Anlieger. Nur diese dürfen in einer Fahrradstraße auch parken.
• In der Regel können Fahrradstraßen in beiden Richtungen benutzt werden. An Kreuzungen und Einmündungen gelten die üblichen Vorfahrtsregeln wie „rechts vor links“.
• Radler haben auf Fahrradstraßen Vorrang. So dürfen sie zum Beispiel nebeneinander fahren. Allerdings gilt auch dort das Rechtsfahrgebot. Möchte ein Autofahrer überholen, muss er mindestens 1,5 Meter seitlichen Abstand zu den Radfahrern halten. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Autofahrer seine Geschwindigkeit den Radfahrern anpassen.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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