6 Jahre Mietenstopp

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Panorama
Am 6. März 2020 haben die Initiatoren beim Bayerischen Innenministerium den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens #6 Jahre Mietenstopp eingereicht, das auf den Erlass eines Gesetzes zur Begrenzung der Miethöhe in Bayern gerichtet ist. | Foto: © Stockfotos-MG/stock.adobe.com

Wer hat die Gesetzgebungsbefugnis?
Volksbegehren #6 Jahre Mietenstopp: Bayerischer Verfassungsgerichtshof trifft jetzt die Entscheidung

REGION (pm/nf) - Das Bayerische Innenministerium hat das beantragte Volksbegehren #6 Jahre Mietenstopp dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben. Dem Landesgesetzgeber fehlt für ein solches Gesetzgebungsvorhaben die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, die insoweit beim Bund liegt.  Am 6. März 2020 haben die Initiatoren beim Bayerischen...

  • Nürnberg
  • 17.04.20
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