800 Quadratmeter Regel rechtswidrig

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hatte über einen Eilantrag eines Einzelhändlers mit Warenhäusern entschieden und festgestellt, dass die Ungleichbehandlung mit kleineren Läden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes darstellt. | Foto: © New Africa/stock.adobe.com

Verkaufsverbot für größere Geschäfte verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz
Die 800-Quadratmeter-Regel ist rechtswidrig

Verkaufsverbot für größere Geschäfte verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz REGION (nf/pm) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hatte über einen Eilantrag eines Einzelhändlers mit Warenhäusern entschieden und festgestellt, dass die Ungleichbehandlung mit kleineren Läden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes darstellt. Der BayVGH hat jedoch ausnahmsweise aufgrund der herrschenden Pandemienotlage und der kurzen Geltungsdauer der Einschränkungen bis...

  • Nürnberg
  • 27.04.20
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