Haustürgeschäfte

Beiträge zum Thema Haustürgeschäfte

Panorama
Die Stadtwerke Forchheim warnen vor Haustürgeschäften. | Foto: Stadtwerke Forchheim

Falsche Mitarbeiter unterwegs
Stadtwerke Forchheim warnen vor Haustürgeschäften

FORCHHEIM (nd/rr) – Die Stadtwerke Forchheim warnen aus aktuellem Anlass vor unseriösen Haustürgeschäften. Aktuell erreichen die Stadtwerke zahlreiche Mitteilungen verunsicherter Kunden, dass zwei Personen von Tür zu Tür gehen und die aktuellen Zählerstände sowie Daten zu Strom- und Gasverträgen erfragen. Dabei geben sie sich als Mitarbeiter der Stadtwerke Forchheim aus, was nicht der Wahrheit entspricht. Zählerablesung durch die Stadtwerke Forchheim beendet Die Erfassung der Zählerstände durch...

  • Forchheim
  • 21.01.21
Ratgeber
Foto: Mohamed Hassan (Pixabay)

Stadtwerke Forchheim warnen
Vorsicht vor unseriösen Haustürgeschäften

FORCHHEIM (nd/rr) – Die Stadtwerke warnen aus aktuellem Anlass vor unseriösen Haustürgeschäften. Momentan erreichen die Stadtwerke zahlreiche Mitteilungen verunsicherter Kunden, dass Vertreter diverser Energieanbieter ungemeldet vor der Tür stehen. Sie stellen sich als Energieberater vor und geben an, dass sie gerne einen Einblick in die aktuellen Rechnungen erhalten möchten, um herauszufinden, ob es günstigere Anbieter gäbe. Dabei schrecken diese Vertreter nicht davor zurück, Daten wie...

  • Forchheim
  • 26.06.20
Ratgeber

Gefährliche Haustürgeschäfte: Die britische „Asphalt-Mafia“ ist wieder da

NÜRNBERG (pm/nf) - Wie die Bau-Innung Nürnberg mitteilt, treiben derzeit wieder einmal unseriöse Asphalt-Kolonnen aus Großbritannien ihr Unwesen in Nürnberg und Umgebung. Entsprechende Fälle wurden bisher aus Eibach, Reichelsdorf und Großgründlach bekannt. Die Masche, mit der die ,,Asphalt-Mafia" auftritt, ist immer die gleiche: Ein Unbekannter klingelt an der Haustüre und behauptet, bei Straßenbauarbeiten sei Asphalt übrig geblieben, damit könne schnell und preiswert der Hof oder die Einfahrt...

  • Nürnberg
  • 18.08.16
Ratgeber

Letzte Chance, alte Haustür- und Fernabsatzverträge zu widerrufen

Am 27. Juni läuft die Übergangsfrist ab REGION/NÜRNBERG (pm/nf) - Wer vor dem 13. Juni 2014 an der Haustür, am Telefon oder im Internet Verträge abgeschlossen hat, kann diese bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung nur noch bis zum 27. Juni widerrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für Altverträge eine Übergangsregelung. Darauf weist die Verbraucherzentrale in Nürnberg hin. „Bei vielen alten Verträgen hat wegen fehlender oder falscher Belehrung zum Widerruf nie eine Frist zu laufen...

  • Nürnberg
  • 12.06.15
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.