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Waffengesetz verschärft – Amnestie für unberechtigte Besitzer

LANDKREIS (pm/mue) - Das Waffengesetz hat sich geändert: Seit dem 6. Juli 2017 gelten strengere Aufbewahrungsvorschriften. Darauf weist das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hin. Erlaubnispflichtige Waffen und Munition sind demnach künftig mindestens in speziellen Sicherheitsbehältnissen aufzubewahren, welche die Norm DIN/ EN 1143-1 Widerstandsgrad „0“ oder höher erfüllen müssen und deutlich schwieriger aufzubrechen sind. Um jedoch insbesondere Jäger und Sportschützen vor übermäßigen finanziellen...

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