KKV Landesvorsitzender

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Bausparer sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen nicht wehren können. | Foto: ©nmann77/Fotolia.com
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Derbe Niederlage für Bausparer: KKV-Landesvorsitzender kritisiert Bausparkassen

Dr. Klaus-Stefan Krieger: ,,Aus der Bankenkrise nichts gelernt" REGION (nf) - Das BGH-Urteil bedeutet für Millionen von Bausparern eine Zeitenwende. Denn der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die Bausparkassen Altverträge kündigen dürfen. Damit gibt es keine Chance für die vielen Bausparer gegen die Kündigungen ihrer alten Bausparverträge mit (relativ) guter Verzinsung vorzugehen. Im Vorfeld hatten die Bausparkassen rund 250.000 Kündigungen verschickt. Die Urteils-Begründung:...

  • Nürnberg
  • 22.02.17
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