Panorama
Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Polizei muss Nutzung von Datensoftware einschränken
KARLSRUHE (dpa/mue) - Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt. Was bedeutet das für andere Bundesländer? Eine verfassungsgemäße Ausgestaltung sei aber möglich, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Gerichtspräsident Stephan Harbarth, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Mit der neuen Analyse-Software für riesige Datenmengen will die...