Verfassungsbeschwerde
Karlsruhe kippt umstrittene Triage-Regelungen
Karlsruhe (dpa) - Wer kommt zuerst dran, wenn in einer Notlage nicht genug Intensivbetten da sind? Das Bundesverfassungsgericht hat gesetzliche Regelungen zur sogenannten Triage unter die Lupe genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen für nichtig erklärt. Dabei geht es um die Zuteilung von Kapazitäten im Fall zu knapper Ressourcen. Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, wie das...