Teil Lockdown

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Panorama
Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht angebracht.  | Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild

Es liege keine Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundsätzen vor
Gerichtshof weist Eilanträge gegen Teil-Lockdown ab

MÜNCHEN (dpa/lby) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat Eilanträge gegen den coronabedingten Teil-Lockdown im Freistaat abgewiesen. In einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung lehnten es die Richter ab, die neuen Vorschriften der bayerischen Corona-Verordnung per einstweiliger Anordnung außer Vollzug zu setzen. Es liege keine offensichtliche Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten der bayerischen Verfassung vor. Die achte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung...

  • Nürnberg
  • 17.11.20
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