Vereinfachung

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Panorama
Ähnlich wie bei Windrädern, werden die Hürden für das Aufstellen von Funkmasten (auch in Ortschaften) sukzessive immer weiter gesenkt.  | Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

In Bayern sogar ohne Baugenehmigung
Mobilfunkmasten: Jetzt fallen die Mindesabstandsregeln

MÜNCHEN (dpa/lby) - Bayern senkt die Hürden für die Aufstellung neuer Mobilfunkmasten. Außerhalb von Ortschaften entfallen die bisherigen Mindestabstandsregelungen. Zudem sollen künftig mehr Masten ohne Baugenehmigung errichtet werden können: außerhalb von Ortschaften bis zu einer Höhe von 20 Metern (bisher 15 Meter), im Innenbereich bis zu einer Höhe von 15 Metern (bisher 10 Meter). Das teilte Bauminister Christian Bernreiter (CSU) am Dienstag nach einem Kabinettsbeschluss mit. Mit dieser...

  • Nürnberg
  • 24.01.23
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