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Tödliche Auseinandersetzung am Brombachsee
19-Jährige wegen Mordes an 15-Jährigem angeklagt

Der Jugendliche starb noch vor Ort an seiner Stichverletzung. (Archivbild) | Foto: Goppelt/Vifogra /dpa
  • Der Jugendliche starb noch vor Ort an seiner Stichverletzung. (Archivbild)
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  • hochgeladen von Arthur Kreklau

PLEINFELD (dpa/ak) – Nach dem gewaltsamen Tod eines 15-jährigen Jugendlichen in Ramsberg am Brombachsee erhebt die Staatsanwaltschaft Ansbach Mordanklage gegen eine 19-jährige Deutsche. Die Tat, die sich am Abend des 21. Juni an einer Bushaltestelle ereignete, hatte in der Region für Entsetzen gesorgt. Nun soll eine Jugendkammer des Landgerichts Ansbach über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Laut Ermittlungen war es an jenem Abend zu einem zufälligen Aufeinandertreffen zweier Gruppen gekommen. Der 15-Jährige war mit ein bis zwei Bekannten unterwegs, als sie auf die Gruppe der 19-Jährigen trafen, die aus fünf bis acht Personen bestanden haben soll. Aus einem Gespräch entwickelte sich ein Streit, in dessen Verlauf die junge Frau dem Jugendlichen zunächst einen Faustschlag versetzt und ihm anschließend mit einem Taschenmesser in den Hals gestochen haben soll. Der 15-Jährige erlag noch am Tatort seinen Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Als mögliches Motiv nennt sie fremdenfeindliche Äußerungen der Angeklagten gegenüber dem Opfer, das sowohl die deutsche als auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besaß. Allerdings hätten die Ermittlungen nicht ergeben, dass Ausländerfeindlichkeit das tragende Motiv der Tat gewesen sei.

Die Anklage stützt sich unter anderem auf eine Videoaufnahme, die den Tathergang dokumentieren soll. Darüber hinaus wurden 29 Zeugen und drei Sachverständige benannt. Die Entscheidung, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt, steht noch aus. Im Fall einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht drohen der Angeklagten bis zu 15 Jahre Haft, nach allgemeinem Strafrecht wäre auch eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.

Die 19-Jährige war bereits zuvor mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Laut Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier liegen mehrere Einträge im Erziehungsregister vor – unter anderem wegen Gewaltdelikten und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Frühere Verfahren wurden unter Auflagen eingestellt. Seit Ende Juni befindet sich die junge Frau in Untersuchungshaft.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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