Gesetzesänderung
Besserer Eigenschutz für den BND

Symbolfoto: Wolfgang Kumm/dpa
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BERLIN (dpa/mue) - Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll sich besser gegen Spionage aus den eigenen Reihen absichern können. Dieses Ziel verfolgt eine Reform des BND-Gesetzes, die der Bundestag verabschiedet hat.

Darin sind unter anderem verdachtsunabhängige Personen-, Taschen- und Fahrzeugkontrollen bei Mitarbeitern des Auslandsgeheimdienstes vorgesehen. Im vergangenen Dezember war in Berlin ein BND-Mitarbeiter unter Spionage-Verdacht festgenommen worden; er soll nach dem russischen Angriff auf die Ukraine Informationen aus seinem Arbeitsumfeld an Moskau weitergegeben haben.

Außerdem beschränkte der Bundestag die Datenweitergabe der deutschen Nachrichtendienste an Polizei und Staatsanwaltschaft, womit die Abgeordneten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nachkommen. Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Jahr entschieden, dass die bisherigen Übermittlungsbefugnisse zu weit gehen und gegen die Rechte der Betroffenen verstoßen.

Ampel will weitere Änderungen

Dem BND, dem Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) ist die Weitergabe von Daten und Informationen künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt - etwa wenn es um besonders schwere Straftaten geht. Ohne eine Neuregelung hätte die Weitergabe solcher Daten zum Jahresende komplett eingestellt werden müssen. Die Gesetzesänderung sei deshalb «wichtig für die Sicherheitsarchitektur unseres Landes», erklärte Innenministerin Nancy Faeser (SPD).

In einem zweiten Schritt will die Ampel-Koalition im nächsten Jahr weitere Änderungen beschließen, darunter konkrete Regeln für den Einsatz sogenannter V-Leute, die Informationen aus Extremistenkreisen liefern, oder eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle von Nachrichtendiensten.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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