Mindestalter für soziale Netzwerke
EU-Kommission lässt prüfen, wie ein Schutz für Kinder aussehen könnte

Die EU spielt bei der Debatte um ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder eine wichtige Rolle. (Symbolbild) | Foto: Alicia Windzio/dpa
  • Die EU spielt bei der Debatte um ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder eine wichtige Rolle. (Symbolbild)
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BRÜSSEL (Niklas Treppner/dpa/ak) – Die Diskussion um ein Mindestalter für soziale Netzwerke hat in Europa neuen Schwung bekommen. Während in Deutschland vor allem CDU und SPD ein Verbot für Kinder unter 14 Jahren fordern, beginnt in Brüssel nun eine fachliche Prüfung, die weit über nationale Debatten hinausreicht. Denn ob Tiktok, Instagram oder Snapchat künftig strengere Altersgrenzen einführen müssen, entscheidet am Ende nicht Berlin, sondern die Europäische Union.

In Brüssel nimmt eine Expertengruppe im Auftrag der EU-Kommission ihre Arbeit auf. Sie soll bis zum Ende des Sommers Vorschläge vorlegen, wie Kinder und Jugendliche im Netz besser geschützt werden können. Dazu gehört ausdrücklich auch die Frage, ob ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sinnvoll und rechtlich umsetzbar wäre. Bislang sieht das europäische Regelwerk eine solche Grenze nicht vor.

Zuständigkeiten und Grenzen nationaler Politik

Die Bundesregierung kann ein Mindestalter zwar politisch fordern, rechtlich aber nur begrenzt durchsetzen. Alterskontrollen, die direkt in die Systeme der Plattformen eingreifen, fallen in die alleinige Zuständigkeit der EU. Nationale Alleingänge wären daher kaum möglich. Medienrechtler Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung weist zudem darauf hin, dass nach geltendem Recht eher Eltern und Kinder in der Verantwortung stehen als die Plattformen selbst. Eine Kriminalisierung Minderjähriger hält er jedoch für widersprüchlich und wenig praktikabel.

Was der Digital Services Act bereits regelt

Ganz ohne Vorgaben ist die EU allerdings nicht. Der Digital Services Act verpflichtet große Plattformen dazu, Minderjährige durch „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zu schützen. Ob daraus eine Pflicht zur Alterskontrolle abgeleitet werden kann, ist umstritten. Denn an anderer Stelle entbindet das Gesetz die Unternehmen ausdrücklich davon, zusätzliche persönliche Daten zur Altersprüfung erheben zu müssen. Die Kommission argumentiert dennoch, dass Plattformen, die das Alter ihrer Nutzer nicht kennen, andere wirksame Schutzmechanismen entwickeln müssten.

Politische Signale aus Europa

Mehrere europäische Institutionen haben sich bereits für strengere Regeln ausgesprochen. Die Staats- und Regierungschefs der EU sprachen sich im Herbst 2025 für ein Mindestalter aus, ebenso eine deutliche Mehrheit im Europaparlament. Frankreich hat sogar schon einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine erste Hürde im Parlament genommen hat. Gleichzeitig gibt es Widerstand aus liberaleren Mitgliedstaaten, die einen Eingriff in die Grundrechte junger Menschen befürchten.

Die Position der Bundesregierung

In Deutschland drängen CDU und SPD auf ein Mindestalter von 14 Jahren. Die CSU zeigt sich bislang skeptisch. Die SPD brachte zudem die europäische „EUDI-Wallet“ ins Gespräch, eine digitale Brieftasche, die ab 2027 auch in Deutschland verfügbar sein soll. Sie könnte eine anonyme Altersverifikation ermöglichen, ohne dass persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum gespeichert werden. Die EU-Kommission hält eine solche Lösung für vereinbar mit dem Digital Services Act, doch bleibt offen, ob Gerichte diese Sicht teilen würden.

Die kommenden Monate dürften entscheidend sein. Erst wenn die Expertengruppe ihre Empfehlungen vorlegt, wird klar, ob Europa tatsächlich auf ein einheitliches Mindestalter für soziale Netzwerke zusteuert oder ob die Debatte erneut in nationale Bahnen zurückfällt.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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