Schutzlücke im Strafrecht
Länder drängen auf Verbot heimlicher Nacktaufnahmen in Sauna und Strand
- Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) tritt für ein Verbot von Voyeuraufnahmen ein. (Archivbild)
- Foto: Shireen Broszies/dpa
- hochgeladen von Arthur Kreklau
HANNOVER (dpa/ak) – Heimliche Aufnahmen in Umkleiden, Saunen oder am Strand sind bislang nicht in jedem Fall strafbar – eine Lücke, die Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nun schließen wollen. Mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative fordern die beiden Länder, sexuell motivierte Bildaufnahmen auch im öffentlichen Raum unter Strafe zu stellen. In Hannover machte Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach deutlich, dass digitale Spanner sich nicht länger auf veraltete Paragrafen berufen dürften.
Auch Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann sieht dringenden Handlungsbedarf. Die ständige Verfügbarkeit von Smartphone-Kameras habe dazu geführt, dass Voyeuraufnahmen zugenommen hätten. Zwar sei das Verbreiten solcher Bilder bereits heute strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren selbst jedoch nicht. Diese Lücke müsse der Bund schließen, so Wahlmann.
Wie gravierend die Folgen für Betroffene sein können, zeigt ein Fall aus Leipzig. Zwei Frauen berichteten, ein Mann habe sie in einer Sauna gezielt gefilmt. Obwohl die Polizei das Handy zunächst sicherstellte, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Der Mann erhielt das Gerät mitsamt den Aufnahmen zurück. Für die Frauen sei das ein Schlag ins Gesicht gewesen.
Unterstützung für eine Gesetzesverschärfung kommt inzwischen auch aus Berlin. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sprach sich vor wenigen Tagen dafür aus, voyeuristische Nacktaufnahmen im öffentlichen Raum grundsätzlich zu verbieten. Es gehe nicht um beiläufige Fotos, betonte sie, sondern um gezielte digitale Übergriffe, die Menschen in besonders schutzbedürftigen Situationen treffen.
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