Gehört medizinischen Apps die Zukunft?
Das müssen Sie über die sogenannten DiGAs wissen

Gesundheits- und Fitness-Apps erfreuen sich großer Beliebtheit. | Foto: bnenin-stock.adobe.com (Symbolbild)
  • Gesundheits- und Fitness-Apps erfreuen sich großer Beliebtheit.
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HAMBURG/BERLIN (dpa/vs) - Immer mehr Menschen nutzen ihr Smartphone auch als Wegweiser für ein gesundes Leben. Welche Möglichkeiten es hier jetzt schon gibt, warum auch Ärzte und Therapeuten diesem Thema aufgeschlossen gegenüberstehen, und in welchen Fällen Krankenkassen die Kosten übernehmen, erfahren Sie hier:

Fitnesstracking, Meditation, Erinnerung an Vorsorgeuntersuchungen: Gesundheits-Apps gibt es viele. Und dann gibt es medizinische Apps, die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Das sind Apps und Online-Programme, die Patientinnen und Patienten mit bestimmten Diagnosen unterstützen können. Etwa wenn es darum geht, besser mit einem Tinnitus, einer Essstörung oder Angstzuständen umzugehen.

Eine DiGA gibt es in aller Regel auf Rezept: Der Arzt oder die Ärztin verordnet sie, der Patient oder die Patientin reicht die Verordnung bei der Krankenkasse ein. Die Kasse schickt dann einen Code für einen kostenlosen Download. Doch auch ohne ärztliche Verordnung können Sie eine DiGA bei der Kasse beantragen. Dann müssen Sie aber eine medizinische Indikation nachweisen.

Was können DiGAs leisten?

Ganz allgemein: DiGA können bei einer Behandlung oder Diagnosestellung unterstützen. Auch helfen sie dabei, den Verlauf einer Erkrankung im Blick zu behalten oder den Erfolg einer Therapie sicherzustellen. Sie zeigen Wege auf, gesundheitliche Probleme zu lindern oder auch Verletzungen und Einschränkungen zu kompensieren.

«Entscheidend ist aber, dass DiGA den Arztbesuch nicht ersetzen, sondern nur ergänzen können», sagt Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg. Eine DiGA wird ausschließlich von einer Patientin oder einem Patienten genutzt - manchmal auch gemeinsam mit dem jeweiligen Arzt oder Therapeuten.

Was ist jetzt schon im Angebot?

Wichtig: Krankenkassen übernehmen die Kosten für Digitale Gesundheitsanwendungen nur, wenn das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sie geprüft und in das Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen aufgenommen hat.

Derzeit (Stand: 25.04.2023) hat das BfArM 51 unterschiedliche DiGA dauerhaft oder vorläufig aufgenommen. Die Palette der Anwendungsgebiete ist breit. Sie reichen von Diabetologie, Kardiologie, Logopädie bis Psychotherapie.

«So lassen sich beispielsweise Blutzuckerwerte bei Diabetes speichern und überwachen», erklärt Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gesundheitswissen mit Sitz in Berlin.

Daneben gibt es einige Programme, die interaktive, onlinebasierte Selbsthilfe zur Therapieunterstützung von Patientinnen und Patienten mit Depressionen anbieten. Andere Anwendungen helfen dabei, Medikamente regelmäßig einzunehmen. Und es gibt auch solche, die dazu beitragen sollen, Rückenschmerzen zu lindern.

Welche Anforderungen muss eine DiGA erfüllen?

Dazu zählen Sicherheit und Datenschutz, gute Funktionalität, die medizinische Qualität und ein wissenschaftlicher Nachweis zum positiven Versorgungseffekt. «Wird eine DiGA zugelassen, kann diese Zulassung vorläufig oder dauerhaft sein», so Suhr.

Vorläufig zugelassen heißt: in der Regel für ein Jahr. «Dies ist letztlich eine Art Erprobungsphase, in der der Hersteller noch Zeit hat, auf empirischer Grundlage positive Versorgungseffekte zu belegen», sagt Sunken.

Weil DiGA zu den Medizinprodukten der Risikoklasse I (geringes Risiko) oder II (mittleres Risiko) zählen, brauchen die Apps zudem ein gültiges CE-Kennzeichen. Dieses Zeichen besagt, dass die Apps gewisse EU-weite Anforderungen erfüllen.

Wie verbreitet sind DiGA?

Laut Suhr haben Befragungen gezeigt, dass die Ärzteschaft den neuen medizinischen Apps mehrheitlich offen und positiv gegenübersteht. Auch der Bekanntheitsgrad der DiGA ist Suhr zufolge unter Ärztinnen und Ärzten gestiegen. Daher nehme die Zahl von Ärzten und Psychotherapeuten zu, die ihren Patienten die beim BfArM gelisteten Digitalen Gesundheitsanwendungen verschreiben.

Der Arzt oder die Ärztin verordnet die DiGA auf einem gängigen roten Kassenrezept, falls er oder sie zu der Einschätzung gelangt, dass eine App eine sinnvolle Unterstützung für die Behandlung des Patienten ist. Alternativ können Patientinnen und Patienten, die eine DiGA für sich als sinnvoll erachten, im Gespräch mit ihrem Arzt aktiv nachfragen.

Was ist sonst noch wichtig?

Ralf Suhr von der Stiftung Gesundheitswissen rät, sich in Zeiten digitaler Informationstechnologien generell digitale Kompetenzen im Bereich Gesundheit anzueignen.

Der Vorteil: Zum einen lassen sich digitale Helfer so besser für die eigene Gesundheit einsetzen. Zum anderen bewegen sich Nutzerinnen und Nutzer auch sicherer in der digitalen (Gesundheits-)Welt. Die Stiftung Gesundheitswissen etwa bietet unter gesundheitsweiser.de kostenlos Kurse zum Umgang mit Gesundheits-Apps an.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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