Satzung beschlossen
Zweitwohnungssteuer kommt zum 1. Januar

Foto: © eyetronic/AdobeStock (Symbolbild)
  • Foto: © eyetronic/AdobeStock (Symbolbild)
  • hochgeladen von Uwe Müller

ERLANGEN (pm/mue) - Die Stadt Erlangen führt zum 1. Januar 2027 eine Zweitwohnungssteuer ein; der Stadtrat hat die entsprechende Satzung beschlossen.

Damit, so heißt es in einer Pressemitteilung, setzt die Stadt einen weiteren Baustein des Haushaltskonsolidierungskonzepts um und schöpft eine zusätzliche kommunale Einnahmemöglichkeit aus.

In Erlangen waren zum 30. April 2026 insgesamt 12.108 Personen mit Zweit- oder weiteren Nebenwohnsitzen gemeldet. Sie nutzen die städtische Infrastruktur, tragen jedoch im Vergleich zu Personen mit Hauptwohnsitz nicht in gleichem Umfang zur Finanzierung kommunaler Leistungen bei. Die Zweitwohnungssteuer soll daher zu einer gerechteren Verteilung der Kosten beitragen und wird als Jahressteuer auf Grundlage des jährlichen Mietaufwands (Nettokaltmiete) erhoben. Der Steuersatz beträgt 16 Prozent, verschiedene soziale Ausnahmen und Befreiungen sind jedoch vorgesehen. Unter anderem werden bestimmte Wohnungen in sozialen und therapeutischen Einrichtungen sowie beruflich bedingte Zweitwohnsitze nicht dauernd getrennt lebender Ehepaare sowie eingetragener Lebenspartnerschaften nicht besteuert. Für Personen mit geringem Einkommen sieht das Bayerische Kommunalabgabengesetz ebenfalls eine Befreiung vor, dies wird insbesondere auch viele Studentinnen und Studenten betreffen. Mehr Infos unter:
www.erlangen.de

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.