Mindestlohn gilt nicht für „Vertrags-Amateure"

BERLIN - Die Mindestlohnregelung gilt nicht für Amateur-Vertragsspieler – das habe Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) jetzt klargestellt, berichtet NDR.de.


In den vergangenen Wochen hätte es in den Clubs Verunsicherungen gegeben, ob für Sportler, die vertraglich an einen Verein gebunden sind, Mindestlöhne gezahlt werden müssten.

Nahles soll sich zuvor mit den Spitzen von Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) und Deutschem Fußball-Bund (DFB) getroffen haben; DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel habe ebenfalls betont, dass die Mindestlohnregel nicht für Vertragsspieler gelte. Solche Verträge würden die Spieler an den Verein binden sollen und hätten mit klassischen Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts zu tun, heißt es weiter. Dies würde im Übrigen nicht nur für den Fußball gelten, sondern für alle Sportarten mit Vertragsspielern. Es gebe rund 8.800 solcher Fußball-Spieler, die jeweils um die 250 Euro Aufwandsentschädigung erhielten.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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