Rückschnitt an Grundstücksgrenzen
Tiefbauamt mahnt zur Verkehrssicherheit
- Jetzt ist die richtige Zeit für Pflanzenrückschnitt.
- Foto: lassedesignen/stock.adobe.com
- hochgeladen von Arthur Kreklau
FÜRTH (pm/ak) – Mit Blick auf die dunklere Jahreszeit erinnert das Tiefbauamt alle Haus- und Grundstücksbesitzer daran, ihre Anpflanzungen rechtzeitig zurückzuschneiden. Immer wieder kommt es vor, dass überwachsene Hecken oder ausladende Äste Straßenlampen verdecken oder Verkehrszeichen unkenntlich machen.
Für viele Verkehrsteilnehmer entsteht dadurch ein Risiko – besonders für Rollstuhlfahrer, Kinder, Menschen mit Kinderwagen und blinde Mitbürger, die Hindernisse oft erst spät wahrnehmen können.
Die Pflicht zum Rückschnitt gilt entlang von Wohngrundstücken ebenso wie vor Garagenhöfen, gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Flächen und Brachgrundstücken. Bei gemeinschaftlichem Eigentum sind alle Miteigentümer verantwortlich. Vorgeschrieben ist eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Metern über Geh- und Radwegen sowie 4,50 Metern über Straßen.
Jetzt bietet sich die beste Gelegenheit für umfassende Arbeiten: Zwischen 1. März und 30. September erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Ein großzügiger Rückschnitt ist sinnvoll, da viele Pflanzen rasch nachwachsen.
Das Tiefbauamt bittet zudem darum, bereits bei der Gartenplanung ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze einzuplanen. In Bayern gelten klare Vorgaben: Für Bäume, Sträucher und Hecken richtet sich der Mindestabstand nach der Höhe des Gewächses. Bei zwei Metern Höhe sind 50 Zentimeter vorgeschrieben, bei höheren Pflanzen zwei Meter. So bleibt der öffentliche Raum frei und sicher – und spätere Konflikte lassen sich vermeiden.
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