Folgen des Lockdowns ++ Urteil des Landgerichtes München
UPDATE: C&A muss Miete für April nachzahlen!

Foto:  picture alliance/dpa/Symbolbild

UPDATE: 12. Februar 2021

MÜNCHEN (dpa) - Im Streit um in der Corona-Krise einbehaltene Miete hat das Modekaufhaus C&A eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I verurteilte das Unternehmen zur Zahlung einbehaltener Miete für den April samt Zinsen. Der Vermieter hatte das Unternehmen im konkreten Fall verklagt, nachdem C&A die Miete für eine Filiale in der Münchner Innenstadt nicht bezahlt hatte.

C&A hatte dies mit den coronabedingten Schließungen begründet. In dieser Zeit seien die Räume nicht zum Betrieb eines Textilkaufhauses geeignet gewesen, was eine Mangel der Mietsache darstelle, argumentierte das Unternehmen. Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Ein Mangel der Mietsache liege nicht vor und das Verwendungsrisiko könne nicht auf den Vermieter abgewälzt werden, heißt es in der Entscheidung.

Wie hoch die einbehaltene Miete war, teilte das Gericht nicht mit. Einen Anhaltspunkt gibt allerdings der Streitwert, der bei gut einer Million Euro lag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Neben C&A haben mehrere weitere Einzelhandelsketten während der ersten Corona-Welle die Mietzahlungen eingestellt oder gekürzt, darunter die Schuhhandelskette Deichmann und die H&M-Boutiquen. Vermieter hatten dagegen scharf protestiert.
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MÜNCHEN (dpa/lby/nf) - Knapp elf Monate nach dem Beginn des ersten Corona-Lockdowns will das Münchner Landgericht sein Urteil in einem von bundesweit vielen Prozessen um schuldig gebliebene Ladenmieten verkünden. Im Münchner Fall ist das Modekaufhaus C&A von seinem Vermieter verklagt worden. C&A hatte demnach während des Corona-Lockdowns im vergangenen April die Miete für eine Filiale in der Münchner Innenstadt nicht gezahlt.

Neben C&A stellten mehrere weitere Einzelhandelsketten während des ersten Lockdowns die Mietzahlungen ein oder kürzten diese, darunter die Schuhhandelskette Deichmann und die H&M-Boutiquen. Vermieter hatten dagegen scharf protestiert. Möglich gemacht hatte den vorläufigen Mietstopp der Bund mit seinem ersten Rettungspaket. Darin stand unter anderem, dass pandemiebedingte Mietaussetzungen im Zeitraum von April bis Juni keinen Kündigungsgrund darstellten.

Hintergrund:
Regelungen zur Miete, Pacht und Eigentum auf www.bundesregierung.de
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/miete-und-verbraucherschutz-1734914

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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