GTÜ-Experten: Fahrzeug nicht überladen

Auto mit Fahrradträger. Foto: Auto-Medienportal.Net/Tschovikov/GTÜ
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  • hochgeladen von Uwe Müller

(ampnet) - Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) warnt davor, die Ladekapazitäten im Pkw-Bereich und bei kleineren SUV zu überschätzen. Auf den ersten Blick gelten zwar auch in der Klasse vom Kompaktauto bis zum Kombi ganz ordentliche Grenzwerte – zwischen 450 und 550 Kilogramm können üblicherweise zugeladen werden. Doch diese Werte gelten häufig nur auf dem Papier.


Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, besser unter dem alten Namen Fahrzeugschein bekannt, sollte eigentlich Klärung schaffen. Zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht, in dem bereits 75 Kilogramm für den Fahrer enthalten sind, ergibt die maximal mögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck. Die entsprechenden Zahlen verbergen sich in dem nicht gerade übersichtlichen Dokument hinter den Bezeichnungen F.1 bzw. F.2 fürs Gesamtgewicht sowie hinter dem Buchstaben G fürs Leergewicht.

Auto besser individuell wiegen lassen

In der Praxis freilich kann das tatsächliche Leergewicht, bedingt durch entsprechende Ausstattungsextras, auch deutlich höher liegen. Die Automobilhersteller nennen da in den Bedienungsanleitungen bei einem Mittelklassefahrzeug schon mal eine Bandbreite von 200 Kilogramm und mehr – so bleiben von den ursprünglich durchschnittlich 500 Kilo Zuladung eines Pkw vielleicht nur 300 Kilo übrig. Wollen jetzt zusammen mit dem Fahrer noch drei halbwegs normalgewichtige Erwachsene mit circa 80 Kilogramm verreisen, schlagen die mit 240 Kilo zu Buche. Verbleiben sage und schreibe noch 60 Kilo Freigepäck für vier Personen. Das ist weniger, als man üblicherweise auf Flugreisen mitnehmen darf. Die GTÜ rät darum, vor Fahrten mit großem Gepäck vorsichtshalber erst einmal das eigene Auto wiegen zu lassen. Öffentliche Waagen gibt es in fast jeder Gemeinde, die Adressen gibt es im Internet oder bei den Gemeindeverwaltungen. Tipp: Volltanken zu wenigstens 90 Prozent nicht vergessen, denn auch der Sprit zählt dazu; nur so lässt sich korrekt ermitteln, wie viel tatsächlich eingeladen werden darf. Dabei hat im Übrigen schon so mancher Wohnmobilfahrer erkennen müssen, dass sein Gefährt eigentlich auch leer schon fast voll ist.

Die GTÜ empfiehlt zudem, auch bei Fahrrad- und Dachgepäckträgern die entsprechenden Gewichtsgrenzen für Dach und Heck nachzuschlagen. Diese finden sich nicht in den Fahrzeugpapieren, sondern in der Regel nur in der technischen Datensammlung der Betriebsanleitung. Maximale Dachlasten für Pkw betragen typischerweise zwischen 50 und 75 Kilo – da sind im Zweifel inklusive des Radträger-Eigengewichts sogar schon zwei Fahrräder zu viel. Wer seine Räder mittels spezieller Systeme auf der Anhängerkupplung transportieren will, darf die so genannte Stützlast nicht überschreiten. Typische Werte liegen hier um 75 Kilogramm. Zumindest beim Transport von mehreren E-Bikes kann es da zu Problemen kommen, denn diese bringen je nach Modell um die 25 Kilo auf die Waage, zu denen noch das Eigengewicht des Trägers von bis zu 25 Kilo hinzuzurechnen ist.

Bleibt als letzte Alternative der Bike-Transport an der Heckklappe mit auf den ersten Blick scheinbar unerschöpflichen Zuladungsmöglichkeiten. Was zählt, ist in diesem Falle das Gewicht, das auf die Hinterachse drückt. Maximal zulässig ist häufig rund eine Tonne. (siehe Zulassungsbescheinigung unter Punkt 7.2). Im Ernstfall verkraftet mithin auch die Heckklappe nicht mehr Zuladung als Dach oder Anhängerkupplung.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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