Informationen zum Bayerischen Landespflegegeld

Der Ministerrat hat die gesetzlichen Grundlagen für das neue bayerische Landespflegegeld beschlossen. Das neue bayerische Landespflegegeld nimmt mit den Pflegebedürftigen Menschen, die besonders schutzbedürftig sind, in den Blick.

Das Landespflegegeld bekommen künftig Pflegebedürftige, die im Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens die Feststellung eines Pflegegrades 2 vorweisen. Es wird in Höhe von 1.000 Euro einmal jährlich ausgezahlt. Die erstmalige Auszahlung ist für den Spätsommer 2018 geplant.

Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsformular zum Download finden Sie unter www.landespflegegeld.bayern.de

Antragsformulare gibt es auch bei den Finanzämtern, Landratsämtern und beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an fragen.landespflegegeld@stmflh.bayern.de oder per Telefon an Bayern Direkt, die Service-Stelle der Bayerischen Staatsregierung. Sie erreichen die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung per Telefon unter 089 12 22 213 von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Ihren Antrag müssen Sie bis spätestens zum 31.12. eines jeden Jahres bei der Landespflegegeldstelle einreichen, für das laufende Pflegegeldjahr also bis 31.12.2018.

Autor:

Pressestelle Hermann Imhof, MdL aus Nürnberg

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