Bestehende Betriebe erhalten Bestandsschutz
Meisterpflicht für zwölf Berufe wieder da!

In zwölf Gewerken soll die Meisterpflicht ab 2020 wiedereingeführt werden, darunter die Parkettleger. 
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NÜRNBERG/REGION (pm/nf) - In zwölf Gewerken soll die Meisterpflicht ab 2020 wiedereingeführt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf, der zum 1. Januar 2020 Realität werden soll, wurde jetzt vom Bundeskabinett verabschiedet und nun in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen. ,,Wir begrüßen die Rückkehr zur Meisterpflicht in den angedachten Berufen", so Prof. Dr. Elmar Forster, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Mittelfranken. ,,Denn unser Meisterbrief steht für ein hohes Qualitäts- und Leistungsversprechen sowie Verbraucherschutz. Der Grundstein hierfür wird in der Qualifikation gelegt."

Prof. Dr. Elmar Forster, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Mittelfranken.  | Foto: Stadt Nürnberg/oh
  • Prof. Dr. Elmar Forster, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Mittelfranken.
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Weitere Details sind erst mit Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs durch das Bundeswirtschaftsministerium zu erwarten. Fest steht aber, dass den Plänen der Bundesregierung und Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag zufolge bereits bestehende Betriebe Bestandsschutz erhalten und auch nach der Reform ihr Handwerk weiterhin ohne Meister ausüben dürfen.

Der Beschluss ist ein klares Statement für den Meisterbrief

Mit dem Ziel, mehr Arbeit und Unternehmensgründungen in einer von hoher Arbeitslosigkeit geprägten Zeit zu schaffen, wurde 2004 im Zuge der Hartz-Reformen die Meisterpflicht in 53 Berufen abgeschafft. Dies war aus Sicht des Handwerks ein Fehler. Prof. Dr. Elmar Forster: ,,Wir begrüßen den Bundestagsbeschluss. Die nunmehr verbleibenden zulassungsfreien Handwerke müssen unabhängig davon die gleichen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung haben wie Handwerke mit Meisterpflicht. Hierzu gehört nicht zuletzt die verstärkte Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die Option einer zukünftigen Einstufung als zulassungspflichtiges Handwerk. Mit der Zustimmung zur Rückvermeisterung wird die Bedeutung des Meisterbriefes als der Spitzenqualifikation im Handwerk ausdrücklich anerkannt und ihr Respekt gezollt."

Auch ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer spricht sich für die rasche Umsetzung der nun beschlossenen Gesetzesänderung aus: ,,Meisterinnen und Meister sorgen für Wissenstransfer, schaffen die Basis für nachhaltiges Unternehmertum und sind Vorbild für Auszubildende. Wissen und Können bleiben erhalten, kulturelle Schätze und traditionelle Techniken bewahrt. Der Bundestagsbeschluss zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken setzt ein kraftvolles, richtiges und notwendiges Signal für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk und stärkt dessen Zukunftsfähigkeit.“


Um welche Gewerke geht es?


Betonstein- und Terrazzohersteller
Die Experten für die Herstellung von Betonbauteile und Böden wie Gartenterrassen oder Fußgängerwegen.

Behälter- und Apparatebauer
Anfertigung von Behältern aus Edelstahl oder Kupfer vom Krug über Kessel bis hin zu kompletten Anlagen.

Böttcher
Böttcher stellen verschiedenste Gefäße wie Fässer, Bottiche und Kübel her. Diese werden dann später im Weinbau, oder in Brennereien und Brauereien verwendet.

Drechsler und Holzspielzeugmacher
Von der Skizze über die Holzauswahl bis zum Endprodukt liegt alles in der Hand des Drechslers und Holzspielzugsmachers.

Estrichleger
Die Meister eines soliden Fußbodens, auf dem später Teppich, Laminat oder PVC verlegt wird oder in Lagerhallen die Schicht zwischen Rohbau und Oberfußboden bilden.

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Sie sorgen beim Bau eines neuen Gebäudes zu den wichtigsten Personen, denn sie verkleiden Böden und Wände und verleihen Belägen den letzten Schliff

Glasveredler
Sie stellen Meisterwerke aus dem Rohstoff Glas her wie Spiegel oder verzieren Vasen und Gläser.

Orgel- und Harmoniumbauer
Mit handwerklichem Geschick und musischem Talent errichten, restaurieren und stimmen sie Orgeln, die Königin der Instrumente.

Parkettleger
Er verlegt nicht nur den Parkettboden im Wohnzimmer oder Büro, sondern arbeitet mit vielen verschiedenen Bodenbelägen. So können auch Böden aus Kork oder Holz entstehen.

Raumausstatter
Als Raumausstatter gestaltet man Räume ganzheitlich – nach der Messung, Überprüfung der Böden und Wände fertigt der Raumausstatter die Dekorationen an und sucht nach den passenden Möbeln.

Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker
Herstellung und Anbringung von Rollladensystemen und Sonnenschutzeinrichtungen.

Schilder- und Lichtreklamehersteller
Sie entwerfen Schriftzüge und verschiedene Zeichen, produzieren sie und montieren die Schilder vor Ort.

Schon gewusst?

Seit 2004 können Meister im Handwerk mit dem Kürzel ,,me." auf ihren Meistertitel aufmerksam machen und dies auf Visitenkarten, Geschäftspapier u.ä, als Marketinginstrument einsetzen. 2004 wurde der Titel ,,Meister" markenrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingetragen und kann bundesweit von jedem Meister genutzt werden. Dabei wird das Kürzel vor den Namen gesetzt, zum Beispiel ,,me. Max Mustermann, Meister im Fotografenhandwerk".

In zwölf Gewerken soll die Meisterpflicht ab 2020 wiedereingeführt werden, darunter die Parkettleger. 
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Prof. Dr. Elmar Forster, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Mittelfranken.  | Foto: Stadt Nürnberg/oh
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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