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Panorama
Zwei Schülerinnen haben einen Fahnenmast außen vor der Bayerischen Staatskanzlei in München erklommen.  | Foto: Thomas Vonier/SZ/dpa

Zwei Schülerinnen
Nach Protest drohen jetzt strafrechtliche Konsequenzen

MÜNCHEN (dpa/lby/nf) - Nach dem Protest gegen das bayerische "Genderverbot" vor der Staatskanzlei drohen den beiden Aktivistinnen nun strafrechtliche Konsequenzen. «Gegen beide Personen wurden Anzeigen unter anderem wegen Verstöße nach dem Versammlungsgesetz, Hausfriedensbruch sowie Widerstand gegen Vollzugsbeamte erstattet», teilte das Polizeipräsidium München mit. Am Mittwoch hatten zwei Schülerinnen aus Protest zwischen zwei Fahnenmasten vor der Staatskanzlei ein Banner mit der Aufschrift...

  • Nürnberg
  • 04.04.24
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