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Blick auf den Eingang des Hotels Adlon in Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über mögliche Ansprüche der Adlon-Erben auf Rückübertragung.  | Foto: Joerg Carstensen/dpa
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Berühmtes Luxushotel eröffnete 1907
Keine Entschädigung für Erben des Hotel Adlon

BERLIN (dpa) - Der Familie Adlon steht keine Entschädigung für die Enteignung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor zu. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden. Damit blieben die Erben zunächst erfolglos mit ihrem Versuch, dass ein früheres Verfahren zur Rückübertragung wieder aufgegriffen wird. Aus Sicht der Kläger gab es neue Beweise dafür, dass die Adlons selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden seien. Dafür sah das Gericht keine ausreichenden...

  • Nürnberg
  • 08.12.22
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