Kommunikation

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Panorama
Beim gestohlenen Wohnmobil, das offen mit dem Fahrzeugschlüssel darin dastand, scheint der Versicherungsfall klar. Doch vor Gericht kam es ganz anders. | Foto:  Florian Schuh/dpa-mag (Symbolbild)

Trotz Schusseligkeit: Kasko muss zahlen
Es geht um den Diebstahl eines Wohnmobils

HAMM (dpa/vs) - Dass Auto- oder Wohnmobilbesitzer trotz Teilschuld nicht automatisch dafür haften müssen. Es geht dabei um ein Missverständnis mit schwerwiegenden Folgen. Bleibt der Schlüssel zum Wohnmobil aufgrund eines Missverständnisses im unabgeschlossenen Fahrzeug zurück, liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor und die Kaskoversicherung muss den Schaden begleichen. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm (Az.: 6 U 107/21), auf das der ADAC hinweist. In dem Fall war ein Ehepaar...

  • Bayern
  • 15.05.23
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