Panorama
Änderungen
Diese Rechte haben Fluggäste jetzt!
BRÜSSEL/STRASSBURG (dpa/mue) - Nach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU ist klar: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen. Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verständigt. Das soll sich ändern- Beim Suchen: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen....