Stadt Erlangen informiert
Silvester sicher feiern
ERLANGEN (pm/mue) - Zum Jahreswechsel weist die Ordnungsbehörde der Stadt Erlangen auf einige rechtliche Vorschriften zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar und nur von volljährigen Personen abgebrannt werden. Kinder und Jugendliche dürfen unter Aufsicht nur ungefährliche Artikel, zum Beispiel Sternwerfer oder Wunderkerzen, abbrennen. Das Zünden von Feuerwerk ist nicht erlaubt in unmittelbarer Nähe von Kirchen,...