Aktuelle Information aus dem Erlanger Rathaus
Neues Alkoholverbot in der Innenstadt!

Symbolbild: © AdobeStock/blende11.photo
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ERLANGEN (pm/mue) - Die Stadt Erlangen hat für Teile des Stadtgebietes ein Alkoholkonsumverbot erlassen.

Wie das städtische Presseamt mitteilt, gilt dieses Verbot den Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entsprechend montags bis samstags von 7.00 bis 22.00 Uhr am Bohlenplatz sowie im Bereich der Fußgängerzone für folgende Bereiche: Nürnberger Straße / beginnend Ecke Sedan- / Nürnberger Straße, Besiktasplatz, Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhof- und Henkestraße, Hauptstraße / beginnend Ecke Güterhallenstraße, Untere Karl- / Calvinstraße, Hugenottenplatz, Busbahnhof, Bahnhofplatz, Richard-Wagner-Straße, Schloß- und Marktplatz, Hauptstraße / endend Ecke Wasserturm- / Heuwaagstraße und Neustädter Kirchenplatz. Achtung: Von diesen Zeiten abweichend gilt das Alkoholkonsumverbot in der Silvesternacht vom 31. Dezember, 7.00 Uhr, bis 1. Januar, 9.00 Uhr, auf den genannten Flächen. Für Flächen, die in der Fußgängerzone für die Außengastronomie ausgewiesen sind, gilt das Alkoholkonsumverbot weiteren Angaben zufolge nicht. Mehr Informationen unter:

www.erlangen.de/corona

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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