Zugang zu Arbeit und Sozialleistungen
Ukrainer dürfen weiterhin ohne Asylantrag in Deutschland leben
Luxemburg (dpa) - Die EU-Mitgliedsstaaten haben eine politische Grundsatzeinigung über die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr - bis März 2027 - erreicht. Damit erhielten die Betroffenen weiterhin Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen und zur medizinischen Versorgung, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen, hieß es in einer Mitteilung am Rande eines Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg. Die politische Einigung ist ein...