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Zugang zu Arbeit und Sozialleistungen
Ukrainer dürfen weiterhin ohne Asylantrag in Deutschland leben

Laut EU-Kommission sind seit Beginn des russischen Angriffskrieges über 4,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in die EU geflohen.  | Foto: Robert Michael/dpa
  • Laut EU-Kommission sind seit Beginn des russischen Angriffskrieges über 4,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in die EU geflohen.
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  • hochgeladen von Nicole Fuchsbauer

Luxemburg (dpa) - Die EU-Mitgliedsstaaten haben eine politische Grundsatzeinigung über die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr - bis März 2027 - erreicht.

Damit erhielten die Betroffenen weiterhin Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen und zur medizinischen Versorgung, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen, hieß es in einer Mitteilung am Rande eines Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg.
Die politische Einigung ist ein wichtiger Schritt. Die formelle Verabschiedung durch die Mitgliedstaaten steht aber noch aus und wird laut einem Sprecher in einer der kommenden Sitzungen erwartet.

Rückkehr in die Ukraine?

Parallel beraten die EU-Länder über eine Empfehlung der Kommission zur Vorbereitung einer koordinierten Rückkehrstrategie. Diese soll den Geflüchteten den Übergang in andere Aufenthaltsformen, wie etwa Arbeits- oder Studentenvisa, erleichtern. Zudem sollen die Informationen über Rückkehrmöglichkeiten verbessert und der Weg für eine schrittweise Rückkehr in die Ukraine geebnet werden.

EU-Kommissar Magnus Brunner kündigte die Berufung eines Sondergesandten für ukrainische Geflüchtete an. Sollte sich die Lage in der Ukraine stabilisieren, könnte der Schutzstatus nach früheren Worten Brunners auch vorzeitig aufgehoben werden.

Seit Beginn des Ukraine-Krieges sind nach Angaben der Kommission über 4,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in die EU geflohen. Deutschland hat mit über 1,2 Millionen die meisten Geflüchteten aufgenommen.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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